Noch im April hieß es vom Bund, er wolle pflegende Angehörige im Bereich des Elternunterhaltes entlasten. Der Bund hatte dabei eine Summe von um die 100.000€ ins Auge gefasst, die Grenze ab der der Elternunterhalt zukünftig greifen sollte. Dann hörte man erst einmal nichts Neues. Und nun doch vor einigen Tagen die Neuigkeit. Jetzt das! Lesen Sie unter TOP 10:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/976/10.html
Wollen wir hoffen, dass es bald eine bundeseinheitliche konkrete Entscheidung dazu gibt.
Es gib Neuigkeiten! Seit dem 07.11. ist es nun durch den Bundestag beschlossen, dass nur Kinder die über 100.000€/ jährlich verdienen, Eltern bei der Finanzierung der Pflege unterstützen müssen. Der Bundesrat muss dem Beschluss nur noch zustimmen. Es gibt jedoch zu der Neuregelung des Elternunterhaltes diverse kritische Stimmen. Z. B. sind einige der Meinung, das erneut wieder nicht weit genug gedacht wurde. So äußern sich Parteien, das weitreichendere Reformen nötig seien um Pflegebedürftige und ihre Kinder zu entlasten. Einige pflegende Angehörige freuen sich jedoch über den Beschluss. Schon einfach deswegen, weil das Thema Elternunterhalt in Familien reichlich Sprengstoff bieten kann.
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